Satzung & Organe
Stiftungsvorstand
- Dr. Manfred Petri, Stiftungsvorstand und Kuratoriumsmitglied
- Stefan Klein, Stellvertreter des Stiftungsvorstandes und Kuratoriumsmitglied
Kuratorium
- Annette Friedrich, Mitglied des Stiftungskuratoriums
- Rupprecht von Reitzenstein, Vorsitzender des Stiftungskuratoriums
- Johannes Scheruhn, Stellvertreter des Vorsitzenden des Stiftungskuratoriums
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist befugt, dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen.
Das Stiftungskuratorium entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten; es entscheidet insbesondere über den vom Vorstand jährlich zu erstellenden Haushaltsvoranschlag und die Jahres- und Vermögensrechnung, die Verwendung der Stiftungsmittel, den Abschluss von Rechtsgeschäften, die einer stiftungsaufsichtlichen Genehmigung bedürfen, Änderung der Stiftungssatzung und Anträge auf Umwandlung oder Aufhebung der Stiftung.
Nach Absprache mit der Stiftungsaufsicht wurde der Beirat ab 02.08.2005 nicht mehr besetzt. Eine spätere Satzungsänderung wird den Verzicht auf den Beirat vorsehen, da die hierfür in der Stiftungssatzung gegebenen Grundlagen nicht mehr vorhanden sind.