ANTRAG

auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Dr. Hans Vießmann-Stiftung

A. Angaben zum Antragsteller
  


B. Angaben zum Projekt

Es wird hiermit zugleich bestätigt, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.

Wirtschaftliche Verhältnisse des Antragstellers:

Finanzierungsplan für das beantragte Projekt:

Gesamtkosten des Projektes:


C. Ergänzende Unterlagen
  

Bitte nur auf Anforderung der Stiftung folgende Unterlagen bereitstellen:


D. Bestätigung
  

Der Antragsteller bestätigt mit dem Absenden dieses Formulars die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben. Ihm ist bekannt, dass die Zuwendung zuzüglich Zinsen ganz oder teilweise unverzüglich zurückzuzahlen ist, wenn der Zuwendungsempfänger die Zuwendung zu unrecht, insbesondere durch unzutreffende Angaben erlangt hat, oder wenn das Projekt nicht oder nur teilweise umgesetzt wird.

Datenschutzhinweis

Daten, die wir über das Antragsformular erhalten, werden im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen durch die Stiftungsaufsichtsbehörde und das zuständige Finanzamt, an diese Behörden weitergegeben werden müssen. Sollte der Antragsteller damit nicht einverstanden sein, so muss er das schriftlich erklären. Bei der Ablehnung der Weitergabe der Daten ist eine Förderung des Antragsstellers nicht möglich. Begründung: Gemäß Art. 12 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) hat die Stiftungsaufsichtsbehörde ein umfängliches Prüfungsrecht. Gemäß Art. 16 Abs. 2 BayStG hat die Stiftungsaufsichtsbehörde die Stiftung zu prüfen.
  

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Zeitlicher Ablauf eines Projektantrages:

  • Abgabe des Projektantrages per E-Mail bis spätestens 01. Oktober des laufenden Jahres
  • Sichtung der Anträge durch die Dr. Hans Vießmann-Stiftung bis ca. November des laufenden Jahres
  • Entscheidung über die Anträge in der Kuratoriumssitzung im IV. Quartal
  • Benachrichtigung der Antragssteller bis Mitte Dezember des laufenden Jahres
  • Mittelabrufe für genehmigte Projekte ab Januar möglich